Info 2 (HSG)
Die Erfahrungen aus Hammelburg
Am 20.12.93 beschlossen die Stadtwerke Hammelburg die kostendeckende
Vergütung für Solarstrom (bis 15 kWp Gesamtleistung). Sie bezahlen nun
zwanzig Jahre lang die damals vereinbarten 2.- DM plus MWST pro ins
Netz eingespeiste kWh Solarstrom. Zur Finanzierung der erhöhten
Vergütung hat die Regierung von Unterfranken bereits 1996 eine
Strompreiserhöhung von 0,15 Pfennigen pro kWh genehmigt.
Die Stadtwerke Hammelburg beliefern etwa 7000 Einwohner mit
elektrischem Strom. Sie waren 1993 zu 100 % Eigenbetrieb der Stadt und
sind heute eigenständige GmbH. Der Gesamtstromverbrauch im Bereich der
Stadtwerke betrug 1993 ca. 24 Mio. kWh. Der Anteil der Tarifkunden lag
bei ungefähr 13 Mio. kWh.
Da die Kosten einer Photovoltaikanlage auch bei kostendeckender
Vergütung für einzelne Betreiber häufig noch zu hoch waren (1999 ca.
13.000 DM pro installiertem kW) gründete sich am 28.04.1994 eine
Betreibergesellschaft, die Hammelburger Solarstromgesellschaft (HSG),
mit einer Mindesteinlage von 2000,-- DM. Insgesamt beteiligten sich 71
Gesellschafter mit einem Kapital von 210.000,- DM. Die Rendite beträgt
etwa 5 %. Zur Zeit können keine Gesellschafter mehr aufgenommen werden.
Die HSG hat alle Investitionen ohne Kredite, ausschließlich mit
privatem Kapital getätigt.
Die Gesellschaftsform der HSG war ursprünglich eine GbRmbH
(Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit beschränkter Haftung). Der
Vorteil dieser Gesellschaftform liegt im geringeren Aufwand für
bürokratische Erfordernisse. Beispielsweise fallen keine Notarkosten an.
Ende 1999 hat das Bundesverfassungsgericht die Zulässigkeit einer
Haftungsbeschränkung einer GbR aufgehoben. Obwohl nun alle
Gesellschafter persönlich haftende Gesellschafter sind, ist dies kein
Problem, da alle denkbaren Haftungsrisiken über Versicherungen
abgedeckt sind. Diese Versicherungskosten sind problemlos mit den
Vergütungssätzen zu finanzieren.
Da es im Bereich der Photovoltaik
1993 noch keine Betreibergesellschaft in dieser Art gab, mußten völlig
neue Vertragsformen entwickelt werden:
o Der
Gesellschaftsvertrag
o Die
Beitrittsvereinbarung zur Gesellschaft
o Der
Nutzungsvertrag für die gemieteten Dächer
o Der
Stromlieferungsvertrag mit den Stadtwerken
o Die
Versicherungsverträge für die Photovoltaik-Anlagen
Gegen eine Schutzgebühr von 30 DM können die Verträge angefordert
werden.
Zur Werbung für die Gesellschaft
wurden folgende Materialien verwendet:
o Infoblätter
(2 verschiedene)
o Beschreibung
der Renditeerwartung
o Plakat
o Werbematerial
zur Photovoltaik (z.B. von Verbraucherorganisationen)
In der Öffentlichkeit hat die HSG folgende Werbemaßnahmen
ergriffen:
o Berichte in
der Heimatzeitung und der Fachpresse
o Infostände
auf Spezialmessen und Vortragsveranstaltungen zur Solartechnik
o spezielle
Vorträge zur Hammelburger Solarstromgesellschaft