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Spende zum Ende der Solarstromgesellschaft

Auflösung der Solarstromgesellschaft

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Info 2 (HSG) Die Erfahrungen aus Hammelburg


Am 20.12.93 beschlossen die Stadtwerke Hammelburg die kostendeckende Vergütung für Solarstrom (bis 15 kWp Gesamtleistung). Sie bezahlen nun zwanzig Jahre lang die damals vereinbarten 2.- DM plus MWST pro ins Netz eingespeiste kWh Solarstrom. Zur Finanzierung der erhöhten Vergütung hat die Regierung von Unterfranken bereits 1996 eine Strompreiserhöhung von 0,15 Pfennigen pro kWh genehmigt.


Die Stadtwerke Hammelburg beliefern etwa 7000 Einwohner mit elektrischem Strom. Sie waren 1993 zu 100 % Eigenbetrieb der Stadt und sind heute eigenständige GmbH. Der Gesamtstromverbrauch im Bereich der Stadtwerke betrug 1993 ca. 24 Mio. kWh. Der Anteil der Tarifkunden lag bei ungefähr 13 Mio. kWh.


Da die Kosten einer Photovoltaikanlage auch bei kostendeckender Vergütung für einzelne Betreiber häufig noch zu hoch waren (1999 ca. 13.000 DM pro installiertem kW) gründete sich am 28.04.1994 eine Betreibergesellschaft, die Hammelburger Solarstromgesellschaft (HSG), mit einer Mindesteinlage von 2000,-- DM. Insgesamt beteiligten sich 71 Gesellschafter mit einem Kapital von 210.000,- DM. Die Rendite beträgt etwa 5 %. Zur Zeit können keine Gesellschafter mehr aufgenommen werden. Die HSG hat alle Investitionen ohne Kredite, ausschließlich mit privatem Kapital getätigt.


Die Gesellschaftsform der HSG war ursprünglich eine GbRmbH (Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit beschränkter Haftung). Der Vorteil dieser Gesellschaftform liegt im geringeren Aufwand für bürokratische Erfordernisse. Beispielsweise fallen keine Notarkosten an.


Ende 1999 hat das Bundesverfassungsgericht die Zulässigkeit einer Haftungsbeschränkung einer GbR aufgehoben. Obwohl nun alle Gesellschafter persönlich haftende Gesellschafter sind, ist dies kein Problem, da alle denkbaren Haftungsrisiken über Versicherungen abgedeckt sind. Diese Versicherungskosten sind problemlos mit den Vergütungssätzen zu finanzieren.


Da es im Bereich der Photovoltaik 1993 noch keine Betreibergesellschaft in dieser Art gab, mußten völlig neue Vertragsformen entwickelt werden:
o Der Gesellschaftsvertrag
o Die Beitrittsvereinbarung zur Gesellschaft
o Der Nutzungsvertrag für die gemieteten Dächer
o Der Stromlieferungsvertrag mit den Stadtwerken
o Die Versicherungsverträge für die Photovoltaik-Anlagen
Gegen eine Schutzgebühr von 30 DM können die Verträge angefordert werden.


Zur Werbung für die Gesellschaft wurden folgende Materialien verwendet:
o Infoblätter (2 verschiedene)
o Beschreibung der Renditeerwartung
o Plakat
o Werbematerial zur Photovoltaik (z.B. von Verbraucherorganisationen)
    In der Öffentlichkeit hat die HSG folgende Werbemaßnahmen ergriffen:
o Berichte in der Heimatzeitung und der Fachpresse
o Infostände auf Spezialmessen und Vortragsveranstaltungen zur Solartechnik
o spezielle Vorträge zur Hammelburger Solarstromgesellschaft